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Hexen-Fallbeispiele
Lügen und Intrigen sind schon so alt, wie die Menschheit selbst: Frauen klagten andere Frauen aus Neid oder Missgunst als Hexen an. Sie wollten mutmassliche Konkurrentinnen ausschalten, was auch der Grund dafür war, dass zeitweise vor allem junge und hübsche Frauen auf dem Scheiterhaufen endeten. Männer klagten ihre Frauen als Hexen an, wenn sie Ehebruch begangen hatten oder ungehorsam waren. Nicht selten kam es auch vor, dass sie ihre Liebhaberinnen der Hexerei bezichtigten, weil diese zu viel Aufmerksamkeit verlangten oder damit drohten, es der Ehefrau zu erzählen.
Stoff, der ein wenig an die Soap-Operas unserer Zeit erinnert ...
Nördlingen, im Jahre 1589. Eine Frau namens Ursula Haider wird festgenommen. Sie habe in der Öffentlichkeit von der Liebesbeziehung mit dem Teufel geschwärmt und sich eines Kindermordes bezichtigt. Obwohl Haider im ganzen Dorf als merkwürdige „Närrin“ bekannt ist, sperrt man sie ein. Im selben Jahr wurde der Rat der Stadt neu gewählt. Die Männer dieses Rates waren sehr danach bestrebt, ihr von Gott gegebenes Amt unter Beweis zu stellen. Aus diesem Grund kommt ihnen der Fall der Ursula Haider gerade recht. Mit ihrer Verurteilung können sie der Stadt einen großen Dienst erweisen. In den darauf folgenden Verhören bezichtigt die offensichtlich geistig verwirrte Haider weitere Frauen der Hexerei und der Mittäterschaft. Unabhängig davon, aus welchen Gründen Haider die Frauen anklagte, werden sie alle festgenommen und eingesperrt. Haider klagt aus Hass sogar ihre eigene Schwiegertochter an.
Im Sommer 1590 erreicht die Festnahmewelle auch eine der angesehensten Frauen Nördlingens: Rebekka Lemp. Sie ist mit einem Zahlmeister verheiratet und hat zum Zeitpunkt ihrer Festnahme sechs Kinder. In den ersten Monaten der Inhaftierung ist Lemp noch zuversichtlich. So schreibt sie in einem Brief an ihren Mann, er solle sich keine Sorgen machen, sie könne auch unter der Folter nichts bekennen, weil es eben nichts zu bekennen gäbe. Aber vermutlich hatte sie nicht mit der Schwere des Leids gerechnet, das ihr in dem Gefängniskeller widerfahren sollte. Einen Monat später schreibt sie in voller Verzweiflung an ihren Mann, er solle ihr Gift besorgen, damit sie die Torturen der Folter nicht mehr ertragen müsse. Dieser Brief wird von den Gefängniswärtern abgefangen und Lemps Todessehnsucht wird als Indiz für ihre Gottesablehnung interpretiert. Die „peinliche Befragung“ hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Rebekka Lemp bekennt sich unter Schmerzen der Hexerei und diverser Morde, die aber Ursula Haider bereits gestanden hatte. Weiterhin nennt sie die Namen anderer Frauen, die ebenfalls Hexenmessen abgehalten haben sollen. Am 9. September wird sie mit zwei weiteren Verurteilten, die Haider ebenfalls an den Pranger gestellt hatte, verbrannt. Dieser Fall stellte, zumindest nach den Vorstellungen des Hexenhammers, den idealtypischen Verlauf eines Hexenprozesses dar und bescheinigt den Richtern die erfolgreiche Anwendung der Folter.
Die Kette der Anschuldigen, die Ursula Haider in Bewegung setzte, erreicht auch irgendwann die Wirtin Maria Holl. Es wird angenommen, dass sie aus Neid wegen ihrer gut laufenden Gastwirtschaft angeklagt wurde. Insgesamt muss sie sich 62 Mal den schmerzlichen Torturen aussetzen und übersteht als erste „Hexe“ sämtliche Folterungen. Aufgrund ihres großen Durchhaltevermögens sind viele Bürger von ihrer Unschuld überzeugt und setzen sich für sie ein. Der Stadtrat sieht seine Autorität immer mehr bedroht und veranlasst am 11. Oktober 1594 Holls Freilassung. Um die Ehre der Stadt zu retten, zwingen sie sie eine Urfehde zu unterschreiben, in der sie sich verpflichtet, ihr Haus nicht mehr zu verlassen und das Vorgehen des Stadtrates als vollkommen legitim zu betrachten. Maria Holl stirbt als bekannteste „Hexe“ Nördlingens im Jahre 1634 im Alter von 85 Jahren.
Der Einblattdruck „Augspurg von einem stummen Teuffel besessen Weibspersohn“ aus dem Jahre 1654 beschreibt einen Hexenprozess in Form einer Bildabfolge. Der 27-jährigen Maria Bihlerin erscheint auf dem Nachhauseweg der Teufel in der Gestalt eines gut gekleideten Schneiders. Er gibt sich als der Liebhaber aus, mit dem Maria schon seit längerer Zeit eine „innige Freundschaft“ pflegte (A). Daher schöpfte sie auch keinen Verdacht und ließ sich von ihm bis zu den Toren ihrer Stadt begleiten. Was die beiden auf dem Weg dorthin „mit einander verübt“, hatten, „hat auß jhr zwar nit mögen gebracht werden“ aber kurze Zeit nach dem Spaziergang mit dem angeblichen Schneider verhält sich die Frau merkwürdig: Sie wird oft traurig und unmutig, ist verängstigt, zittert oft am ganzen Körper und spricht kein einziges Wort mehr. Bald darauf wird sie, völlig geschwächt und verwirrt, zu ihrer Schwester gebracht, wo sie ein Pfarrer begutachten soll. Er legt ihr verschiedene Heiligtümer auf Hals und Brust, um sie so wieder zum Sprechen zu bekommen. Daraufhin will man beobachtet haben, wie ihr Hals anschwoll und sie die Augen verdrehte. Sie gibt erst Ruhe, als man die Heiligtümer wieder vom Brustkorb entfernt (B und C). Für den Pfarrer steht fest: Maria Bihlerin ist vom Teufel besessen. Es folgen einige Tests, um auch die anderen Geistlichen der Stadt von dieser Tatsache zu überzeugen. Zunächst bringt man sie in die Gruft eines heiligen Bischofs. Dort wirft sie sich sofort auf den Boden und krümmt sich vor angeblichen Schmerzen (D). Als sie vor einen göttlichen Altar gestellt wird, färbt sich ihre Hand daraufhin schwarz (E). Der Teufel macht ihr die Augen so klein, dass sie fast verschwinden (F). Ein paar Tage später reißt sie ihren Mund auf und aus ihm kriechen Tausende von Spinnen (G). Man versucht ihr mit allen Mitteln den Teufel auszutreiben, doch es hilft alles nichts (H und I). Eines Tages geht die Magd, die sich um Maria kümmert und ihr Essen und Trinken bringt, zu den Priestern und behauptet, die Bihlerin habe ihr gestanden, dass sie eine Hexe sei (K). Sie persönlich hätte nämlich Maria und noch zwei weitere Frauen nachts auf einem Besen durch die Nacht reiten sehen (L). Die Priester beauftragen daraufhin zwei Mägde damit, Maria eine giftige Suppe einzuflößen (M). Unter Qualen gesteht Maria den Geistlichen ihre Schandtaten und stirbt kurz darauf an dem Gift (O). Ihre angeblichen Komplizinnen Anna und Barbara werden in einer Gerichtsverhandlung zum Tode verurteilt, vor ihrer Hinrichtung mit glühenden Zangen gezwickt (S) und anschließend gemeinsam enthauptet (V) und auf dem Scheiterhaufen verbrannt (W).
Die letzte dokumentierte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand im Jahr 1793 in Südpreußen statt.