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- Hinterbliebene
- Auswahl des Friedhofs
Festlegung des Friedhofes/Beisetzungsortes
Die Friedhöfe sind in Sachsen selbstständige Einrichtungen der Kirchen bzw. Städte. Aus diesem Grunde müssen die entsprechenden Formalitäten von den Hinterbliebenen selbst in der dortigen Verwaltung geklärt werden. Festzulegen sind dabei:
- Wahl des Friedhofes
- Wahl der Grabstelle
- Art der Beisetzung
- Terminabsprachen für Feierlichkeiten
- Terminbekanntgabe beim Bestattungswesen
Von den Friedhöfen werden je nach Friedhofsordnung unterschiedliche Grablager angeboten. Die Ruhefrist beträgt im allgemeinen 20 Jahre, es kann aber auf Grund der Bodenverhältnisse auch davon abgewichen werden. Die Übersicht soll eine Orientierung sein, welche Grabarten möglich sind. Es ist zu beachten, dass nicht jede Grabart auf jedem Friedhof zu finden ist.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist erworben wird. Die Möglichkeit weiterer Beisetzungen in diese Grabstelle sind in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt. Auch eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist meist möglich.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Weitere Beisetzungen und die Verlängerung des Nutzungsrechtes sind meist nicht vorgesehen.
Anonyme Grabfelder/Jahresgräber
Dies ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben, welches vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt wird. Einzelheiten dazu regeln die Satzungen der Friedhöfe.
Gräber mit Inschriften/Urnenmauern
Auch dies ist eine Beisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, jedoch ist es nicht anonym. Auch diese Grabanlage wird vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt.
Asche in alle Winde/Beisetzung im Garten
Diese Form der Beisetzung ist nach geltendem Recht nicht vorgesehen. Ausnahmen sind zu beantragen und unterliegen einem Genehmigungsverfahren.
Beisetzung auf See
Dabei wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung. Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Weiterhin sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben.
INHALTE:
Navigation überspringen- Verhalten bei einem Sterbefall
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Rechte und Beihilfen
- Bestattungsarten
- Alternative Bestattungsarten
- Benötigte Unterlagen
- Leistungsangebot
- Drittleistungen
- Trauerfeier
- Dienst am Verstorbenen
- Auswahl des Friedhofs
- Kosten einer Bestattung
- Bestattungsvorsorge